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Santa Eulària: Erste Strafen gegen Hundehalter

Ibiza News

300 Euro kostet es Hundehalter, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht ordnungsgemäß entfernen. Mit dem neuen DNA-Register in Santa Eulària des Riu auf Ibiza kommt die Rathausverwaltung den säumigen Besitzern auf die Spur. Foto: Pixabay

Sauberkeit in den Straßen: Santa Eulària des Riu macht ernst. Jetzt hat die Gemeinde auf Ibiza zwei Hundehaltern ein Bußgeld von je 300 Euro aufgebrummt, weil diese die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht ordnungsgemäß entfernt hatten. Das neue DNA-Register der Gemeinde macht es möglich, Exkremente eindeutig bestimmten Tieren zuzuordnen und deren Besitzer ausfindig zu machen.

300 Euro kostet es auch, wenn Hundebesitzer keine Kot-Probe von ihrem Tier zur DNA-Analyse und Registrierung bei der zuständigen Stelle der Rathausverwaltung abgeben.

Doch nicht nur der Verschmutzung der Straßen und Bürgersteige soll durch diese Maßnahmen Einhalt geboten werden. Auch bei Anzeichen von Tierquälerei oder dem Aussetzen von Hunden ist dem Halter leichter auf die Spur zu kommen.

Bereits zirka 1.700 Hunde sind in Santa Eulària des Riu bereits mit ihrer DNA registriert oder werden es in den nächsten Wochen. Fotos: Pixabay

Wer es bis jetzt versäumt hat, seine Fellnase bei der Gemeinde zur Identifizierung des Gen-Codes anzumelden: Über die Webseite www.santaeulariadesriu.com können Termine gebucht werden. Infos gibt es auch unter Telefon: 648 94 41 49. Die Kosten für die obligatorische Probeabnahme belaufen sich auf 37 Euro. Das sind mithin neun Mal weniger als die Strafe von 300 Euro, die bei Nichtbeachtung der neuen Vorschrift droht. Mittlerweile sind rund 1.700 Tiere in dem Register erfasst bzw. werden demnächst registriert.

Die Polizei ist beim Thema Hundehaltung in der Ibiza-Gemeinde Santa Eulària des Riu stark sensibilisiert. Seit Januar 2023 hat sie rund zehn Vergehen festgestellt: Dazu gehörte, dass Hundehalter ihre Tiere im öffentlichen Raum nicht angeleint hatten, gefährliche Hunde dort keinen Maulkorb trugen oder deren Besitzer keine Erlaubnis zum Halten solcher Hunde vorweisen konnten.