Ibiza und Spanien: Neue Gesetze für die geliebten Vierbeiner
Was wird aus dem Vierbeiner, wenn Frauchen und Herrchen sich trennen? Foto: Rüdiger Eichhorn
Bisher galten Tiere nach dem spanischen Gesetz als „Gegenstände“ und nicht als fühlende Lebewesen. Ein neues Gesetz, das seit dem 5. Januar gilt, soll das ändern. Das geht so weit, dass in Scheidungsfällen Hund und Katze – und sogar der Papagei geteiltes Sorgerecht erhalten. Auch die in Spanien oft recht unsachgemäße Tierhaltung wird es so nicht mehr geben. Unsere Autorin Clementine Kügler berichtet.
Der Papst hat bei seiner ersten Audienz, Anfang Januar in Rom, diejenigen Paare als Egoisten kritisiert, die Haustiere halten, statt Kinder zu haben. Tiere den Kindern gleichzustellen und gar vorzuziehen, nähme uns Menschlichkeit, so der Papst, der um Überalterung und Geburtenrückgang in westlichen Kulturen weiß.
Tatsächlich werden viele Hunde und Katzen so innig geliebt, dass es nur zeitgemäß ist, dass Spanien sie juristisch nicht länger als „Gegenstände“, sondern als „fühlende Lebewesen“ im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

Wer bekommt im Scheidungsfall Hund oder Katze zugesprochen – oder das Sorgerecht? Foto: Rüdiger Eichhorn
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