Masken im Flug. Im Schlechten gut. Meer-Müll. Mode virtuell.
Eurowings und Lufthansa verschärfen Maskenbefreiungs-Regeln
Ab dem 1. September schränken die Lufthansa und deren Tochtergesellschaft Eurowings die Ausnahmen der Maskenpflicht für Passagiere ein, die keinen Mund-Nase-Schutz tragen dürfen:
Generell gilt die Maskenpflicht für alle Passagiere und Mitarbeiter an Bord, erklären die Airlines. Ausgenommen von der Verpflichtung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen. Für letztere wurden nun jedoch die Nachweis-Pflichten verschärft.
Eine Ausnahme von der Tragepflicht akzeptieren Eurowings und Lufthansa ab dem 1. September nur unter Vorlage eines ärztlichen Attests, das auf dem entsprechenden Formular der jeweiligen Airline ausgestellt wurde.
Darüber hinaus ist ein negatives Resultat eines anerkannten PCR-Tests nötig – nicht älter als 48 Stunden.
Fehlen diese Nachweise beim Check-in, kann die Mitnahme des Passagiers verweigert werden.
Die Attest-Vorlagen finden Sie im jeweiligen Direkt-Link hier – einfach auf die Airline-Namen klicken:
Eurowings / Lufthansa
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