Was dürfen Strandliegen kosten?
Nachmittags-Chillen am Meer unterm Sonnenschirm, ein gutes Buch auf der Strandliege – so lässt es sich aushalten! Gerne auch den ganzen Tag. Aber was kosten eigentlich Liege und Sonnenschirm. 40 Euro, wie der Vermieter am In-Strand Ses Salines unverschämt verlangte? Oder das, was auf der Preistafel am Strand steht? Und kann ein Liegen-Vermieter Sie eigentlich vertreiben, wenn Sie am Strand statt teurer Liege Ihr Handtuch ausbreiten? Das alles steht hier, damit Sie Preise und Rechte kennen…
Das Wichtigste gleich vorweg: In jeder Gemeinde gibt es festgelegte Preise für den Tagesverleih von Strandliegen und Sonnenschirmen. Diese müssen offen angezeigt sein. Außerdem dürfen Sie an öffentlichen Stränden Ihr Handtuch überall ausbreiten, nur nicht im gepachteten Bereich der Liegen-Vermieter. Und: Vorsicht bei den Liegenpreisen in den Beach-Clubs. Die können richtig Geld kosten. Aber nun der Reihe nach:
Man möge meinen, auf einer solch kleinen Insel wie Ibiza gelten überall dieselben Gesetze. Doch dem ist nicht so. Die Vermietung von Strandliegen und Sonnenschirmen ist laut Inselrat Sache der Gemeinden. Sie dürfen die Preise selber festlegen. Aber nicht willkürlich: Die übergeordnete Küstenbehörde muss grünes Licht für die Preisgrenze geben.
Trotz dieser festen Preise versuchen einige Vermieter, Liegen und Schirme teurer zu vermieten als erlaubt. Um das zu vermeiden, gibt es die offiziellen Preis-Schilder der Gemeinde, die offen sichtbar bei den Vermietern aufgestellt sein müssen. Das ist der Preis, den Sie für die Standard-Liegen und -Schirme bezahlen müssen, die der Vermieter zur Verfügung stellen muss. Sonderleistungen können im eingeschränkten Maße angeboten werden, muss man aber nicht akzeptieren.
Die gepachteten Strand-Bereiche sind präzise definiert. An einigen Stränden sind sie durch Markierungen gekennzeichnet. Diese Bereiche sind den Lizenzinhabern vorbehalten. Sie müssen keine „Handtuchlieger“ dulden, die keine Liege oder keinen Schirm mieten. Hier hat der Vermieter das Hausrecht. Immerhin hat er viel Geld für die Vermietungs-Lizenz bezahlt. Umgekehrt gilt: Er darf die Liegen und Schirme nicht außerhalb des gepachteten Bereiches aufstellen und die Preisgrenze nicht überschreiten.
Am restlichen Strand aber darf man sich hinlegen, wo immer man möchte – Küsten und Strände zählen zum öffentlichen Bereich, und daher kann man sich problemlos auch gleich neben dem Liegenbereich niederlassen.
Sollte jemand versuchen, Sie vom öffentlichen Bereich zu vertreiben oder Ihnen die Liege zu teuer vermieten wollen, greifen Sie durch! Alle Dienstleister sind verpflichtet, ein mehrsprachiges Beschwerdeformular bereitzuhalten. Auch Deutsch ist in den Sprachen abgedeckt. Dieses wird dreifach ausgefüllt (eines für Sie, eines für den Betreiber, eines für die Behörde) und bei der Inselregierung eingereicht. Die Behörde greift – mit Blick auf die Tourismuspflege und Qualitätssicherung – hart durch. Meist reicht es, wenn Sie nach dem Formular verlangen, dass der Dienstleister zur Vernunft kommt. Wird Ihnen das Dokument verweigert, zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen. Oder Sie besorgen sich das Formular beim zuständigen Rathaus oder Inselrat (Consell d’Eivissa) direkt. Ist der Dienstleister nicht kooperativ, greifen die Behörden doppelt hart durch. Mehr über das Beschwerdeformular finden Sie auf hier auf unserer Internetseite im Bericht „So wehren Sie sich gegen Wucher, schlechten Service & Co.“
Die Grauzone: Beach Clubs / Strandrestaurants
Vorsicht ist bei Beach Clubs und Strandrestaurants geboten, und das aus zwei Gründen:
Oft befinden sich zumindest Teile des Betriebes nicht im offiziellen Strandbereich sondern im eigenen Grundstücksbereich. Dort unterliegt er nicht der Liegen-/Schirm-Preisbindung des Strandbereiches und kann eigene Preise/Pakete gestalten.
Und auch in den öffentlichen Strandbereichen mit Preisbindung setzen sie oft kostenpflichtige Extras wie Luxus-Liegen, Polster, Handtücher oder Serviceleistungen voraus.
Das kann zu Konflikten führen – also unbedingt vorher Klarheit schaffen.
Auch hier haben Sie Recht auf die Beschwerdeformulare.